Abgesehen von den meisten Aufgaben, die der König als oberster Priester hatte, gingen seine gesamten Vollmachten auf zwei jährlich vom Volke neu zu wählende Beamte, die Konsuln, über, die in ältesten Zeiten nach ihren wichtigsten Aufgaben auch praetores (
Annuität; Kollegialitätsprinzip; imperium; potestas; provincia; magistratus; coercitio
Die Beschränkung der königlichen Gewalt lag in der zeitlichen Begrenzung des Amtes auf ein Jahr (Annuität) und in seiner Teilung ( Kollegialitätsprinzip). Letzteres bedeutete nicht, wie man gemäß den Gepflogenheiten in modernen Staaten erwarten könnte, dass die Amtsinhaber nur gemeinsam bzw. bei zahlenmäßig stärkeren Kollegien nur durch Mehrheitsbeschluss ihr Amt hätten ausüben können. Jeder Kollege ("Mitgewählter") war bei gleichem Rang (par potestas) im Besitz der vollen Amts- und Befehlsgewalt, des imperium, das nach typisch römischer Auffassung von einer einheitlichen Staatsgewalt zivile, militärische und jegliche sonstige Vollmacht, insbesondere auch auf dem Gebiet der Außenpolitik, sowie Rechtssetzung und Rechtsprechung und gewisse religiöse Befugnisse in und außerhalb Roms (Arntsbezirke domi militiaeque, domi forisque) zum Inhalt hatte.
Eine grundsätzliche Gewaltenteilung, wie sie uns seit Montesquieu für einen freiheitlichen Staat selbstverständlich erscheint (in Legislative, Exekutive und Jurisdiktion), gab es nicht, wenn es auch in der Praxis infolge des Kollegialitätsprinzips und der Vermehrung der Beamtenstellen zur Trennung von Zuständigkeiten, Aufgaben und Verwaltungsbezirken (provinciae) kam.
Oftmals führten beide Konsuln unabhängig voneinander auf verschiedenen Kriegs- schauplätzen ein Heer. Befanden sich jedoch beide beim gleichen Heer, erfolgte im allgemeinen täglicher Wechsel im Oberbefehl, während in Rom monatlicher Wechsel üblich war. Der nicht amtierende Konsul besaß gegenüber Anordnungen seines Kollegen ein Einspruchsrecht. Darum kam es meist zu einer Einigung; sonst entschied schließlich das Los.
Bedenkt man, dass die Beamten sich nicht wie heutzutage als Beauftragte und Diener (ministri) des Volkes oder Staates bzw. eines über ihnen stehenden Staatsoberhauptes betrachteten,sondern, wie der Name (magistri, magistratus) sagt, als Repräsentanten und Inhaber der öffentlichen Gewalt, so wird uns ihre große Macht und Bedeutung klar. Sie bildeten fortan mit Ausbau der Ämterhierarchie die wichtigste Säule des römischen Staatswesens. Sie abzusetzen oder nur zur Verantwortung zu ziehen, war während ihrer Amtszeit unmöglich. Nur von sich aus konnten sie ihr Amt niederlegen, und den Prozess konnte man ihnen erst nach Ablauf der Amtsperiode machen. Die Konsuln konnten den Prätoren Anordnungen erteilen, diese wiederum rangniederen Beamten mit nur beschränkter Gewalt (potestas). Eventuellem Widerstand begegneten sie durch Verhängen von Geld- und Haftstrafen; selbst die Prügel-, ja sogar die Todesstrafe war möglich (ius coercendi).
Imperator, Triumph
War ein starker äußerer Gegner niedergerungen, konnte dem siegreichen Heerführer durch Zuruf (acclamatio) seiner Soldaten und anschließende Bestätigung durch den Senat der ehrenvolle Titel imperator verliehen werden. In besonders wichtigen Fällen wurde zusätzlich als höchste Ehre ein Triumph zuerkannt. Ein prunkvoller und feierlicher Zug, den die Magistrate des Jahres und der Senat anführten, geleitete den Sieger, der in Königstracht (s. Abb.) prangend auf einem von vier weißen Rossen gezogenen Wagen einherfuhr, inmitten seines Heeres, der Gefangenen und der Beute durch die Stadt. Hinter dem stolzen Triumphator stand ein Sklave auf dem Wagen, der dem Sieger einen goldenen Kranz über dem Haupte hielt, ihm aber auch die Worte zurief: "Vergiss nicht, dass du nur ein Mensch bist!" Der Zug führte vom Marsfeld durch die porta und die via triumphalis über das Forum zum Tempel des Jupiter Optimus Maximus auf dem Kapitol. Hier wurde das Heer feierlich entsühnt. Außerdem gebührte dem Gotte der Dank für den Sieg; ihm
waren die für den Fall des Sieges gemachten Versprechungen einzulösen.
Auspizien; Amtsantritt
Bedeutende staatliche Aktionen waren in Rom ohne entsprechende religiöse Handlungen nicht denkbar. Bei bevorstehenden Unternehmungen musste der Wille der Götter durch Auspizien erkundet werden. Das Recht, solche Auspizien in öffentlichen Angelegenheiten vornehmen zu lassen, wurde in der Praxis nur durch die vom Senat damit beauftragten Beamten ausgeübt, die sich dazu kundiger Leute, der Auguren, bedienten. Ein ungünstiger Ausfall der Auspizien bedeutete die Pflicht, das betreffende Vorhaben fallenzulassen oder bis zu einem besseren Ergebnis zu verschieben; bei günstigem Ausfall hätte man ein Zögern als strafenswerten Frevel angesehen. Schon der Antritt des Amtes bestand im Einholen der Auspizien. Dann begab sich der Konsul mit seinen Liktoren und sonstigen Amtsdienern auf das Kapitol und opferte dem höchsten Gott. Erst anschließend hielt er seine erste Senatsversammlung ab und leistete den Eid auf die Gesetze.
Designatio; suffectio; interregnum
Zu den wichtigsten Pflichten der Konsuln gehörte es, möglichst schon inmitten ihrer Amtszeit die Wahl von Nachfolgern vornehmen zu lassen. Die neugewählten, noch nicht amtierenden Konsuln hießen consules designati. War ein Konsul im Kriege gefallen oder aus einem sonstigen Grunde vom Amt zurückgetreten, veranstaltete sein Kollege eine Nachwahl (consul suffectus). Waren beide Konsuln ausgeschieden oder war ihre Amtszeit abgelaufen, ohne dass bereits eine Nachfolgerwahl stattgefunden hatte, trat ein sog. interregnum ein. Der Senat wählte aus den Reihen seiner patrizischen Mitglieder für fünf Tage einen interrex mit königlicher Vollmacht, der seinerseits nach Ablauf dieser kurzen Frist einen Nachfolger bestimmte. Das ging so fort, bis die wichtigste Aufgabe dieses Amtes, die Neuwahl von Konsuln, erfüllt war.
Dictator; magister equitum
War in Zeiten großer Gefahr eine einheitliche Befehlsgewalt vonnöten, ernannte in der Regel einer der Konsuln unter Wahrung verbindlicher religiöser Formen einen Diktator, dem die Konsuln nun unterstanden. Der Diktator, der bis zum Ende des Notstandes, höchstens jedoch ein halbes Jahr, den gesamten Staat leitete (dictator rei gerundae causa; 12 oder 24 Liktoren), besaß für befristete Zeit sozusagen die alte königliche Macht. Seine erste Amtshandlung war die Ernennung eines ihm untergebenen magister equitum (Reiterführer), dessen Befehlsgewalt mit der des Diktators wieder erlosch.
Amtsjahr; fasti consulares
Das Amtsjahr der verschiedenen Beamten deckte sich zeitlich nicht immer; das der Konsuln begann lange an den Iden des März, später an den Kalenden des Januar. Die Namen der höchsten Beamten des jeweiligen Jahres, d. h. im Normalfalle die der Konsuln, wurden in einer Liste festgehalten (fasti consulares) und dienten, sofern man nicht ab urbe condita rechnete, zur Jahresangabe, ähnlich wie in Athen und auch im übrigen Griechenland, wo das Jahr entweder nach den vierjährigen Olympiaden (Beginn 776 v. Chr.) oder nach einem der Archonten bezeichnet wurde. Die Liste der höchsten Beamten, inschriftlich teilweise erhalten, reicht bis ins 6. Jh. n. Chr.
Quästoren; niedere Beamte; Hilfspersonal; Besoldung
Seit den frühesten Zeiten standen als Hilfsbeamte (ohne sella curulis und toga praetexta) den Konsuln Quästoren zur Seite (dem Worte nach Untersuchungsbeamte), denen in der Hauptsache die Verwaltung der Staatskasse (aerarium) oblag. Sie wurden anfänglich von den Konsuln ernannt, später vom Volke in den Tributkomitien gewählt. Auch jede ins Feld ziehende Legion hatte einen Quästor, der zugleich den Feldherrn vertrat. Später gab es Quästoren für die Getreideversorgung Roms und Italiens sowie für den Ausbau und die Stationierung der Flotte. In den Provinzen war dem Statthalter Roms ein Quästor beigegeben, der gewöhnlich die zivilen Streitfälle schlichtete.
In der Rangfolge unterhalb der Quästur standen noch einige teils weniger bekannte, teils erst später eingerichtete ordentliche Ämter, die ebenfalls anfänglich von höheren Beamten durch Ernennung, später vom Volke durch Wahl besetzt wurden. Abgesehen von den Kriegstribunen waren dies Beamte für die Aufsicht über die Gefängnisse und die Vollstreckung von Todesurteilen (tresviri capitales oder nocturni), für die Feststellung, ob jemand ein Freier oder ein Sklave sei, für die Rechtsprechung in den kampanischen Städten, für die Münzprägung und für die Straßenreinigung in und außerhalb der Stadt. Summarisch bezeichnete man sie auch als die vigintisexviri oder einfach als die vigintiviri. Zur Erledigung bestimmter Aufgaben (curae) wurden darüber hinaus nach Bedarf Kollegien verschiedener Stärke gebildet.
Die übrigen Hilfskräfte, Freie wie Sklaven, die den Konsuln und später auch den anderen Beamten zur Verfügung standen, galten nicht als Inhaber eines Amtes im oben bezeichneten Sinne. Ihre Verwendbarkeit war daher zeitlich nicht begrenzt. Dasselbe Personal mit seiner Erfahrung in Technik und Praxis der Staatsverwaltung vermochte somit den ständig wechselnden Beamten wertvolle Dienste zu leisten.
In der Hauptsache handelt es sich dabei um die bereits mehrfach erwähnten Liktoren, deren Aufgabe, abgesehen von ihrer repräsentativen Wirkung, vor allem darin bestand, die vom jeweiligen Amtsinhaber angeordneten Strafen unmittelbar zu vollstrecken. Hinzu kamen Schreiber, Herolde, Boten, Handwerker aller Art. Dieses Personal wurde von Staats wegen den Beamten gestellt und unterhalten. Der Beamte selbst erhielt keinen Sold; lediglich eine Erstattung der Sachkosten und eine Art Aufwandsentschädigung stand ihm zu. Sein Amt galt als Ehrenamt (honos). Bei der Verwaltung eingerichteter Provinzen hatte er allerdings auch ein Recht zur Requisition, d. h. zur Beitreibung von Verpflegung und Bedarfsgegenständen.
Die Prätur
Die sich mehrenden Aufgaben, nicht zuletzt die zahlreichen, oft gleichzeitigen Feldzüge, sowie die im Ständekampf von der Plebs erhobene Forderung, auch am höchsten Amte teilzuhaben, führten im 5. und 4. Jh. dazu, dass statt der zwei Konsuln eine Zeitlang mehrere tribuni militum consulari potestate (Militärtribunen mit konsularischer Vollmacht) gewählt wurden. Schließlich erhöhte man die Zahl der mit imperialer Gewalt ausgestatteten Beamten für ständig auf drei, d. h. neben die beiden Konsuln trat als collega minor (6 Liktoren) ein Prätor. Hatte bisher der im Kriegsfalle zuletzt abrückende Konsul als seinen Stellvertreter einen praefectus urbi ernannt, so war von nun an der gewählte Prätor, der das Pomerium nur kurzfristig verlassen durfte (praetor urbanus), automatisch der ständige Vertreter der Konsuln. Darüber hinaus oblag ihm auch bei Anwesenheit der Konsuln die Sorge für die gesamte Rechtsprechung in Rom. Die wachsende Größe des Reiches und der damit verbundene Aufenthalt zahlreicher Nichtbürger machten in der Folgezeit einen zweiten Prätor notwendig, der die Rechtsstreitigkeiten zwischen Fremden und Bürgern sowie zwischen Fremden unter sich zu regeln hatte (praetor peregrinus). Darüber hinaus richtete man später weitere vier Prätorenstellen mit vollem, auch militärischem imperium für die Verwaltung unterworfener Gebiete ein. Die Aufgaben wurden unter den sechs Prätoren für das gesamte Amtsjahr durch Los verteilt. Seit Sulla änderte sich die Gesamtzahl der Prätoren ebenso wie die der Quästoren noch mehrere Male.
Zu Beginn ihres Amtsjahres gaben die Prätoren, denen die Rechtspflege oblag, in Deutung und Ergänzung der Zwölftafelgesetze durch Edikt die Normen und Verfahrensweisen bekannt, nach denen sie Recht gesprochen wissen wollten. Wandte sich dann jemand an sie und suchte um sein Recht nach, dann bestimmten sie nichtbeamtete, also private iudices, die den konkreten Fall entschieden. "Der sichere politische Instinkt der Römer vermied es, die staatliche Gewalt einzusetzen für eine Aufgabe, die im wesentlichen Sache des gewissenhaften Ermessens, damit aber auch der Möglichkeit des Irrtums und fehlerhafter Entscheidung ausgesetzt war, und dadurch die Möglichkeit einer innerlich berechtigten Auflehnung gegen die Staatsgewalt zu schaffen"(Ernst Meyer).
Da in der Praxis von Jahr zu Jahr ein fester Bestand bewährter Rechtsnormen übernommen wurde, bildete sich auf diese Weise der Kern des späteren edictum perpetuum heraus. Durch diese ihre Tätigkeit haben die Prätoren nicht nur wichtigste Grundlagen für das römische, sondern sogar für das europäische Recht bis in unsere Tage hinein geschaffen. In der Kaiserzeit oblag ihnen auch die Veranstaltung von Spielen.
Die Prorogation
Da es vom militärischen Standpunkt aus offensichtlich unvernünftig war, inmitten einer schwereren kriegerischen Auseinandersetzung, die das Sommerhalbjahr, die übliche Zeit für Feldzüge, überdauerte, den Oberbefehl zu wechseln, ging man im 4. Jh. erstmalig dazu über, einem im Felde stehenden Konsul die militärische Befehlsgewalt bis zur Beendigung des Konfliktes zu verlängern (prorogatio). Eine Weiterentwicklung dieser Maßnahme ist darin zu erblicken, dass mit der Zeit, insbesondere mit der steigenden Zahl der außeritalischen Verwaltungsbezirke, immer mehr, schließlich sozusagen allen höheren Beamten nach Ablauf des regulären Amtsjahres durch Prorogation für ein Jahr eine Statthalterstelle übertragen wurde. Das hatte den Vorteil, dass man die Zahl der ordentlichen Magistrate, deren Befugnisse auch in Rom galten, nicht zu erhöhen brauchte. Die Inhaber prorogierter Amtsgewalt (Promagistrate), die als Beauftragte an Stelle der eigentlich dazu berufenen Konsuln, Prätoren usw. (pro consule, pro praetore usw.;
danach die Substantive proconsul, propraetor usw.) die Hoheitsrechte Roms ausübten, standen zwar, was Rang und Insignien betrifft, den Magistraten gleich, die sie vertraten. Sie hatten aber nur außerhalb des Pomeriums und nur im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgabe imperiale Gewalt; und diese konnte ihnen jederzeit entzogen werden (abrogatio). Das Recht, Promagistrate zu ernennen, lag ursprünglich beim Volke oder dem Magistrat, der sich einen Stellvertreter bestellte, ging später aber ganz auf den Senat über.
Die Zensoren
Die Gliederung des römischen Volkes in Tribus, Kurien und Zenturien hatte im Abstand von einigen Jahren die Aufgabe mit sich gebracht, die listenmäßig erfassten Angaben über Personalien, Wehrfähigkeit und steuerpflichtiges Vermögen zu überprüfen und auf den neuesten Stand zu bringen (census civium). Aus dieser Aufgabe entwickelte sich allmählich ein selbständiges Amt, zumal die Arbeit in einem Jahr nicht mehr zu bewältigen war. Schließlich wurden alle fünf Jahre für die Dauer einer eineinhalbjährigen Amtszeit zwei Zensoren ("Schätzer") gewählt, die in einem Gebäude (villa publica) auf dem Marsfeld, wo man sich in Waffen versammeln konnte, gemeinsam die Einschätzung und Einordnung der dorthin bestellten Bürger vornahmen. Nach Beendigung ihrer Tätigkeit empfahlen die Zensoren die gesamte neugeordnete Bürgerschaft in einer feierlichen Zeremonie, dem lustrum, dem Schutze des Mars. Den Zensoren standen zwar nur die kurulischen Amtsinsignien zu, nicht jedoch Liktoren und fasces, da ihnen jede exekutive Gewalt
fehlte. Doch gewann ihre Tätigkeit so hohes Ansehen, dass fast nur ehemalige Konsuln dafür in Frage kamen.
Die Zensoren waren auch gefürchtet. Sie konnten einen Bürger aus einer mehr in eine weniger angesehene Tribus einweisen oder sein steuerpflichtiges Vermögen weit über dem tatsächlichen Wert festsetzen. Besonders groß war ihre Strenge bei der Musterung der Ritter, die eine Sonderstellung einnahm und auf dem Forum stattfand (recognitio equitum). Wer sein Pferd vernachlässigt oder sich sonst unwürdig gezeigt hatte, verlor die Rittereigenschaft und wurde zur Aufgabe seines Staatspferdes gezwungen. Bekannt ist die strenge Säuberung des Ritterstandes durch den älteren Cato, der davon den Beinamen Censorius erhielt.
Ja sogar auf den Senat dehnten die Zensoren ihre Tätigkeit als Sittenrichter aus. Eine nota censoria (Rüge), die auch auf Grund der persönlichen Lebensführung erteilt werden konnte, bedeutete den Verlust des Senatssitzes. Andererseits ergänzten die Zensoren auch den Senat aus den Reihen der in Frage kommenden ehemaligen Beamten. Unter diesen Umständen kann es nicht verwundern, wenn sie Einfluss nahmen auf das gesamte, selbst das private Leben des Einzelbürgers bis hin zur Verurteilung philosophischer Meinungen, die sie für abwegig und gefährlich befanden. Doch konnten alle Maßnahmen beim nächsten Zensus wieder aufgehoben werden.
Staatshaushalt
Es war nur folgerichtig, dass dieselben Leute, die das Einkommen aus der nur im Notfalle erhobenen Bürgersteuer (tributum) festlegten, auch die übrigen Einnahmen überwachten (Pacht- und Verkaufserlös für Grundeigentum des Staates, Zölle, Wege- und Benutzungsgelder, Geschäftssteuern, Strafgelder, Provinzstipendien, Kriegskontributionen) und mit den Ausgaben des Staatshaushaltes (für Verwaltung, Heer, Religionswesen, öffentliche Getreidespenden) in Einklang brachten. In der Praxis sah das so aus, dass sie an publicani die Staatseinnahmen verpachteten bzw. ihnen Aufträge zukommen ließen. Doch waren die Zensoren nur Überwachungs- und Ausführungsorgane. Die Verfügungsgewalt lag bei den Konsuln und beim Senat, die Staatskasse befand sich in der Obhut der Quästoren. In den Jahren ohne Zensoren lag die Finanzaufsicht bei den Konsuln.