Im 8. Jahrhundert vor Christi Geburt, genauer
gesagt am 21. April 753 vor Chr., gründete
Romulus der Sage nach die Stadt
Rom, das
caput mundi . Von diesem Zeitpunkt an, der auch
ab urbe condita (
a.u.c.) genannt wird, begann die
römische Zeitrechnung. In dieser Zeit setzte sich die
Bevölkerung Latinums vorwiegend aus Bauern und Hirten - den
Latinern - zusammen. Sie lebten in verschiedenen Dörfern, die
lediglich einen religiösen Zusammenhalt besaßen.
Ansonsten waren sie autonom. Eines dieser Dörfer war Rom. Es
war in einer für den Handel besonders günstigen Lage
gebaut worden. Rom befand sich nahe am Fluss Tiber und dies an
einer Stelle, an der sich der Fluss verhältnismäßig
leicht überqueren ließ. Noch bevor Rom unter etruskische
Herrschaft kam, konnte es sich von den anderen Dörfern
Latinums wirtschaftlich, wie auch bevölkerungsmäßig
absetzten. Schon damals soll es zahlreiche Götterkulte und
Gesetzte gegeben haben.
Durch die Zerstörung der rivalisierenden Stadt
Alba Longa (672-640 v. Chr.) konnte das Herrschaftsgebiet Roms
weiter ausgebreitet werden. Einige Jahre später konnte
schließlich eine erste Brücke über den Tiber
geschlagen werden; dadurch bekam Rom eine Verbindung zum
Mittelmeer. Dank dieser Verbindung war es den Herrschern Roms nun
möglich, die Hafenkolonie Ostia zu gründen. Sie stellte
das Bindeglied zwischen Rom und dem Meer dar. Ende des 7.
Jahrhunderts vor Chr. kam Rom unter etruskische Vormachtstellung.
Man weiß von drei Königen die in dieser Zeit regierten:
- Tarquinius Priscius (616-578 vor Chr.)
- Servius Tullius (578-534 vor Chr.)
- Tarquinius Superbus (534-510 vor Chr.) Auf Deutsch, Tarquinius
der Stolze.
Unter dem Zepter der Etrusker blühte die Stadt auf und
wandelte sich von einer landwirtschaftlich und priesterlich
geprägten Stadt in eine Verkehrs- und Handelsmetropole.
 |
|
Die Skulptur eines
etrurischen Gottes.
(500 vor Chr.)
|
Die Bevölkerung Roms setzte sich aus Patriziern, Plebejern
(die unterschichtige Bevölkerung) und Sklaven zusammen. Viel
zu sagen hatte die Gesellschaft Roms aber nicht. Der König
vereinte alle Macht auf seine Person. So konnte er also seine Macht
auf politischer, religiöser und militärischer Ebene sowie
auf dem Gebiet der Rechtsprechung ausüben. Der
Bevölkerung wurde nur ein kleines Maß an Mitspracherecht
zugestanden und dieses erfolgte nur durch zwei beratende
Einrichtungen: dem Senat, dessen Mitglieder sich aus Patriziern
zusammensetzten, und der
comitia curiata , der Versammlung
des Volkes. Da die comitia curiata weit weniger zu sagen hatte als
der Senat, versuchte Servius Tullius die Macht der Patrizier ein
klein wenig einzudämmen.
Zur selben Zeit weitete Rom seinen Herrschaftsbereich
weiter aus. Das Stadtzentrum war von dicken Mauern befriedet und
Servius Tullius kümmerte sich fleissig darum, die Stadt mit
Tempeln und anderen öffentlichen Bauwerken zu
verschönern. Servius Tullius war aber ein abruptes Ende seiner
Königszeit beschert, denn er wurde von seinem Schwiegersohn
Tarquinius Superbus gewaltsam vom Thron gestürzt. So konnte
Tarquinius der Stolze nun seine Schreckensherrschaft aufbauen. Sie
sollte jedoch nach mehr als zwanzig Jahren durch einen Aufstand des
Volkes gebrochen werden. Mit dem Sturz von Tarquinius Superbus
wurde das Ende der etruskischen Herrschaft eingeläutet und
gleichzeitig begann die Vormachtstellung der Patrizier in Rom.
 |
|
Anfangs war die Fläche, die die kleine
Stadt Rom für sich beanspruchte noch klein. Doch sie wuchs
stetig, bis zum grössten Imperium, das die Welt bis anhin
gesehen hatte.
(ca. 750-450 vor Chr.)
|
Zwar wurde die Vormachtstellung der etruskischen
Könige gebrochen, nicht aber der Einfluss der etruskischen
Kultur auf die Römer. Er hielt weiterhin an und es blieben
auch zahlreiche etruskische Geschlechter in Rom sesshaft. Die
einzige große Änderung die vorgenommen wurde war die
Vertreibung des Königtums, an dessen Stelle die Republik kam.
Die Regierung der Republik wurde jährlich von der
Volksversammlung neu gewählt (Annuität). Wobei die
Patrizier den entscheidenden Einfluss bei der Wahl der Kandidaten
hatten.
So hatte die junge Republik schon
früh mit Problemen zu kämpfen. Die Patrizier wollten nun
die Macht vollends an sich reissen, während die Plebejer, die
die Unterstützung der Könige verloren hatten, auf neue
Möglichkeiten sannen sich zu behaupten.
Diese Auseinandersetzung dauerte knapp zwei
Jahrhunderte, vom Anfang der Republik bis ins Jahr 287 vor Chr. Am
Ende konnten die Plebejer sagen, dass alles erreicht worden war,
worum sie gekämpft hatten. Die dadurch entstandene
Veränderung im privaten sowie im politischen System
schwächte Rom nicht etwa, nein ganz im Gegenteil; die Kraft
der Republik wurde verdoppelt. Die Verschmelzung der beiden
Stände erwies sich als sehr nützlich im Kampf gegen die
im Osten Roms gelegenen mächtigen Samniten.
Der Kampf zwischen Patriziern und Plebejern hatte
seinen Ursprung in der damaligen Sozialstruktur. Neben den freien
Bürgern, den Patriziern, gab es keine Freien mehr.
Allmählich bildete sich eine Schicht heraus, die weder zu den
Sklaven noch zu den Patriziern gehörte: Die Plebejer. Sie
waren weder privatrechtlich den Patriziern gleichgestellt noch
hatten sie irgendwelche politische Rechte. Die Plebejer hatten
keine Chance sich irgendwie auf die Ebene eines Bürgers
vorzukämpfen, denn sowohl die Einheirat als auch die
Rechtsgeschäfte waren einem unterschichtigen Bewohner
verwehrt. Und mit der wachsenden Expansion des angehenden
Römischen Imperiums wuchs die Zahl der Plebejer stetig im
Verhältnis zu den Patriziern. Der eigentliche Auslöser
des Ständekampfes fand sich in der Tatsache, dass der Plebs
selbstbewusster wurde. Dies konnte vor allem auf die
militärische Umstrukturierung zurückgeführt
werden.
Als der Einzelkampf der Schlachtordnung Platz machen
musste, war es unvermeidbar, dass mehr Soldaten in die Armee
berufen wurden. Als einzige Quelle die eine solche Armee
füllen konnte machte man die Plebejer aus. Das
Missverhältnis von Leistung für den Staat und politischer
und privater Freizügigkeit vor Augen, brachte die Plebejer zum
Aufwachen. Sie forderten mehr Mitspracherecht in militärischen
Fragen, wie z. B. bei Kriegserklärungen und
Friedensverträgen und Einfluss bei der Wahl der höchsten
patrizischen Ämter. Doch wollte der Plebs keineswegs
Kommandostellen und Beamtenposten besetzten; es ging lediglich um
den Erwerb politischer Rechte und um die privatrechtliche
Gleichstellung.
Die patrizische Übermacht versuchte die ersten
Versuche der Plebejer, mehr Mitspracherecht zu erlangen, zu
verhindern und die grossen Familien schlossen sich enger zusammen,
um dem Druck der Bevölkerung besser standzuhalten. So blieb
dem Plebs nur noch der Ausweg in die Illegimität.
Um die Voraussetzungen für das Gelingen ihrer
Forderungen zu schaffen, gründeten die Plebejer eine
Organisation. Selbstverständlich musste diese Organisation
gegen den Willen der Patrizier, und das heisst gegen den Staat,
also auf revolutionärer Weise aufgebaut werden. Und dies taten
die Plebejer auch. Sie gründeten die plebejische
Volksversammlung, die
concilium plebis. Innerhalb der
concilium plebis wurden Beamte gewählt (
tribuni
plebis), die den Plebs vertreten sollten. Um den Einfluss der
Geschlechter so gering wie möglich zu halten wurde die
Versammlung nicht in Geschlechtsverbände eingeteilt, sondern
in Amtsbezirke. Am Ende des fünften Jahrhunderts vor Chr. gab
es zwanzig Volkstribunen; vier in der Stadt Rom und sechzehn auf
dem Lande. Bald wurde die Volksversammlung der Plebejer zu einem
Staat im Staate. Damit musste sie auch gegen jede Auflösung
gesichert werden, denn ihr fehlte ja die staatliche Autorisation,
sie war sogar gegen den Staat gerichtet. Was immer die Plebs taten,
konnte von den Patriziern mit dem Verweis auf revolutionäre
Aktionen beiseite geschoben werden. Die Patrizier konnten die Plebs
auch problemlos anklagen. Somit musste die Versammlung
geschützt werden. Um dies zu erreichen wurde sie als
"religiöse Weihe" getarnt. Dadurch konnte die
concilium
plebis nicht mehr belangt werden. Denn nach dem bestehenden
"heiligen Gesetz" wurden die Tribune dadurch in den heiligen Bann
den Unverletzlichkeit gestellt. Jeder Angriff auf sie wäre ein
Frevel an den Göttern gewesen. Durch diesen Trick konnte sich
der Plebs wirksam gegen die Patrizier schützen.
Doch als revolutionäre Einrichtung konnte der
Plebs keine eigenen Forderungen stellen, er konnte nur den Weg des
passiven Widerstands wählen (vor allem die Verweigerung des
Militärdienstes), um die Patrizier dazu zu zwingen dass sie
auf ihre Forderungen eingehen würden. Natürlich konnten
die Patrizier den Plebs nun wegen Gehorsamsverweigerung bestrafen.
Um diese Gefahr in Grenzen zu halten mussten die Plebejer bereit
sein, auch nackte Gewalt anzuwenden. In der Tat sah dies so aus:
Alle Plebejer die von den Patriziern bestraft wurden wendeten sich
an die Volkstribunen, um deren Hilfe zu erhalten. Wagte es darauf
hin der Patrizier die heilige Person des Tribunen zu missachten, so
musste er in Kauf nehmen dass der gesamte Plebs zur Verteidigung
des Tribunen anrückte.
Sollte es ab und zu doch vorkommen, dass sich ein
Patrizier gegen den gesamten Plebs stellte, so konnte er,
gemäß des "heiligen Gesetzes", dafür zur
Rechenschaft gezogen werden. Er wurde der Gotteslästerung
angeklagt. Meistens lautete der Schuldspruch auf Todesstrafe. Diese
Vorgehensweise der Plebejer wurde auch Lynchjustiz genannt.
Wenn der Staat nicht an innerer Zwietracht zerbrechen
wollte, musste man eine Konsens zwischen Patriziern und Plebejern
finden. Und da die patrizischen Herrscher auf die Plebejer, die das
gesamte Heer stellten, angewiesen waren mussten die Patrizier der
entschlossenen Front der Plebejer nachgeben.
Zunächst erreichten die Plebejer die Teilnahme an
der politischen Macht. Eine neue Volksversammlung wurde geschaffen,
deren organisatorische Grundlage nicht mehr der Geschlechtsverband,
die Kurie war, sondern eine militärische Einheit: die
Zenturie. Diese neue Versammlung, die
comitia centuriata war
im Prinzip eine Heeresversammlung und entsprach damit dem
höheren Anteil der Plebejer am Heeresdienst. Allerdings war
sie keineswegs demokratisch; denn um so mehr Vermögen man sein
Eigen nennen konnte, um so mehr Stimmrecht besaß man. Die
Einteilung der Stimmberechtigten in sogenannte
Vermögensklassen wurde von einem Zensoren (von
censere
- schätzen) durchgeführt. Selbstverständlich hatten
somit immer noch die Patrizier eine geringfügige Mehrheit,
aber war dies immer noch ein riesiger Fortschritt für die
Plebejer. Sie hatten Einzug in die Volksversammlung erhalten.
Die Zenturienversammlung wurde die wichtigste
Volksversammlung im Rom und sie ist es auch bis ans Ende der
Republik geblieben. Allerdings wollte der Plebs die eigene
Versammlung und die Tribune nicht aufgeben. Schließlich war
der Kampf und das Misstrauen gegenüber den Patriziern zu
groß gewesen, als dass man sich die Errungenschaften der
"Revolution" einfach so aus der Hand reissen lassen wollte. Die
Lynchjustiz wurde jedoch abgeschafft. Denn nun hatte der Plebs in
der Volksversammlung ein entscheidendes Wörtchen mitzureden.
Ein anderes Zugeständnis der Patrizier
gegenüber dem Plebs war die schriftliche Fixierung des
geltenden Rechtes. Da das Recht zu dieser Zeit zum großen Teil
aus Spruchrecht bestand war es sehr schwer, die gewundenen Formen
der Rechtsprechung für jedermann zugänglich zu machen.
Mit der schriftlichen Festsetzung des Rechts wurde somit ein
gewaltiger Schritt nach vorne getan. Es kann als erstes
monumentales Werk der Römer gehandelt werden. Die Aufgabe der
Kodifizierung des Rechtes wurde 10 Männern (decemviri)
anvertraut. Als Ergebnis der Decemvirn wurden die Zwölf
Tafeln, die die gesamte damalige Rechtgebung schriftlich gefasst
hatten, geschaffen. Die Wirkung der Zwölf Tafeln kann man
nicht hoch genug einschätzen. Konnte doch nun jeder
Bürger die geltenden Gesetzte nachlesen und sich frei seine
Gedanken dazu machen.
In der Mitte des 5. Jahrhunderts vor Chr. gelang den
Plebejern noch ein weiterer Erfolg. Das Eheverbot zwischen
Patriziern und Plebejern wurde aufgehoben, was die Verschmelzung
der beiden Stände möglich machte.
Verwendete Literatur:
Dr. phil. Bleicken, Jochen et altera, 1963:
Propyläen-Weltgeschichte - Rom. Die römische Welt.
Erschienen im Propyläen Verlag, Berlin, Frankfurt, Wien.
Liberati, Anna Maria und Bourbon, Fabio 1996: Rom. Weltreich der
Antike. Erschienen im Nebel Verlag, Erlangen. Englischer
Originaltitel: Ancient Rome.
Mommsen, Theodor 1953: Römische Geschichte. Erschienen im
Buchclub EX LIBIRS, Zürich.