"Indikation zum Schwangerschaftsabbruch" bedeutet, dass die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Schwangere mit einer hohen Belastung verbunden wäre.
Es gibt Fälle, in denen die Belastung der Frau wesentlich über das normalerweise mit einer Schwangerschaft verbundene Mass hinausgeht. Achtung vor dem ungeborenen Leben und Recht der Frau, die nicht über das zumutbare Mass hinaus zur Aufopferung eigener Lebenswerte im Interesse des Lebensrechts des Ungeborenen gezwungen zu werden soll, treffen aufeinander.
Die verschiedenen Punkte der Indikation:
2.Es beteht eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren.
4.Das ungeborene Kind leidet an einer nicht behebbaren Schädigung seines Gesundheitszustandes.
5.Die kriminologische Indikation
6.Die Schwangere ist vergewaltigt worden.
Von der Schwangeren ist die Gefahr einer Notlage abzuwenden, die so schwer wiegt, dass von der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht verlangt werden kann.
(Beispiel von Deutschland)
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