Im Altertum war die Abtreibung ein verbreitetes Mittel zur Geburtenkontrolle. Später wurde sie von den meisten grossen Weltreligionen verboten, aber in der weltlichen Gesetzgebung galt sie bis ins 19. Jahrhundert nicht als Verbrechen. Erst in diesem Jahrhundert verboten zunächst das britische Parlament und später verschiedene Bundesstaaten der USA die Abtreibung.
Als einzige Ausnahme des Verbots galt meist eine lebensbedrohliche Situation für die Frau, in anderen Fällen auch weniger schwere Gesundheitsrisiken; dies nennt man heute medizinische Indikation.
Die Abtreibung auf Wunsch der Frau wurde erstmals 1920 im nachrevolutionären Russland gestattet. Nach dem 2. Weltkrieg folgten Japan und verschiedene osteuropäische Staaten. Seit Ende der Sechzigerjahre setzte sich verbreitet eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetze durch. Diese Entwicklung bezog ihren Antrieb aus dreierlei Ursachen: Erstens wurden Säuglinge häufig ermordet, und illegale Abtreibungen waren für die Frauen mit grossen Gesundheitsgefahren verbunden; zweitens wuchs die Weltbevölkerung stark an; und drittens wuchs der Einfluss der Frauenbewegung.
Im Jahr 1980 lebten 20 Prozent der Weltbevölkerung in Ländern, die Abtreibungen nur zum Schutz des Lebens der Mutter gestatteten. In Ländern mit gemässigt liberalen Regelungen lebten etwa 40 Prozent der Weltbevölkerung: Diese Länder gestatteten eine Abtreibung zum Schutz der Gesundheit der Mutter, nach Vergewaltigungen oder Inzest, bei sozialen Problemen wie finanziellen Schwierigkeiten oder um die Geburt genetisch oder anderweitig geschädigter Kinder zu vermeiden. Die restlichen 40 Prozent entfielen auf Staaten, in denen eine Abtreibung auf Wunsch der Frau möglich war. Einschränkungen bestehen in der Regel hinsichtlich des Stadiums der Schwangerschaft (Fristenregelung).
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