Parlament

Das sind die beiden Kammern der Bundesversammlung: der 200 Mitglieder zählende Nationalrat und der 46-köpfige Ständerat. National und Ständerat bilden zusammen die gesetzgebende Gewalt - also die Legislative. Beide wählt das Volk direkt: den Nationalrat nach gemeinsamen eidgenössischen Regeln, den Ständerat gemäss kantonal unterschiedlichen Bestimmungen.

 

Die Bundesversammlung

Sie ist die höchste gesetzgebende Behörde auf Bundesebene, die sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammensetzt, dem National- und dem Ständerat. Andere Bezeichnungen für die Bundesversammlung sind : "Schweizer Parlament" oder "Eidgenössische Räte".