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Anabolika
1. Anabole Steroide
Androstendion
Formebolon
Norethandrolon
Boldenon
Gestrinon
Oxandrolon
Clostebol
Mesterolon
Oxymesteron
Danazol
Metandienon
Oxymetholon
Dehydrochlormethyltestosteron
Metenolon
Stanozolol
Dehydroepiandrosteron (DHEA)
Methandriol
Testosteron*
Dihydrotestosteron
Methyltestosteron t
estosterone*
Drostanolon
Miboleron
Trenbolon
Fluoxymesteron
Nandrolon
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
* Für Testosteron gilt: Ein im Urin vorliegendes Verhältnis von Testosteron (T) zu Epitestosteron (E) von mehr als 6 bedeutet einen Dopingverstoss, sofern nicht nachweisbar ist, dass dieses erhöhte Verhältnis aufgrund einer physiologischen oder pathologischen Besonderheit des Sportlers (z.B. Enzymdefekt, Krankheit) zustande kam. Im Falle eines T/E-Quotienten von mehr als 6 müssen in jedem Fall weitere medizinische Abklärungen erfolgen, bevor ein Entscheid gefällt wird.
Die Verabreichung von menschlichem Choriongonadotropin (HCG) und ähnlichen Substanzen kann beim Mann zu einer erhöhten Produktion androgener Steroide führen. Die Zufuhr solcher Stoffe ist deshalb verboten.
2. Beta-2-Agonisten
Bambuterol
Formoterol
Salbumatol*
Clenbuterol
Orciprenalin
Salmeterol*
Fenoterol
Reproterol
Terbutalin*
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
* Einzig Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin sind bei Asthma zur Inhalation zugelassen. Bei Wettkämpfen muss der Sportler dafür besorgt sein, dass der Gebrauch dieser Medikamente mittels ärztlichem Attest durch einen Pneumologen oder einen Verbands- oder Mannschaftsarzt der zuständigen medizinischen Instanz vorgängig gemeldet wird.
N.B. Da Beta-2-Agonisten auch stimulierende Eigenschaften besitzen; werden sie vom IOC auch unter den Stimulantien aufgeführt.
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