|
|
| |
| Die
Entdeckung des Tatorts |
|
Bitte wählen Sie ein Thema von unten :
--> Wie
die Verbrechen entdeckt werden
--> Bei
dem Tatort
--> Der
Umfang des Verbrechens
--> Wo
versiegelt wird
--> Die
Zeugen und Verdächtigten
|
| |
| Wie
die Verbrechen entdeckt werden |
|
| Wie die Verbrechen entdeckt
werden? Die Beamten können den Tatort in vielen verschiedenen
Weisen entdecken. Oft wird es entdeckt, wenn jemand etwas Fremdes
oder Seltsames hört oder sieht und danach die Polizei informiert.
Manchmal aber entdeckt die Polizei auch das Verbrechen selbst,
während sie an der Streife ist. Ob es ein Polizeioffizier
ist, oder ein 911-Assistent, der die Anrufe des Notfalls antwortet,
die Einzelheiten der Situation werden genommen und ein Offizier
wird zu dem Tatort gesendet. |
|
| |
| Bei
dem Tatort |
|
Wenn die Beamten bei dem Tatort
ankommen, ist immer die Priorität des
Offiziers dem Opfer (wenn es eins gibt)beizustehen. Der Offizier
muss aber auch zur gleichen Zeit seine eigene Sicherheit garantieren.
Dann werden die höheren Untersuchungsoffiziere über
die Situation des Tatorts informiert, und danach (wenn nötig)
werden der Krankenwagen und die Feuerwehr auch informiert. Es
ist auch sehr wichtig, dass die Zeit der Ankunft und andere
bedeutende Bemerkungen notiert werden, aber die Polizei muß
aufpassen daß sie nichts anrühren oder bewegen, denn
die Stellung der verschiedenen Objekte könnten Beweise
sein. |
|
| |
| Der
Umfang des Verbrechens |
|
| Der Umfang des Verbrechens muß
von der Polizei geschätzt werden, um zu bestimmen, wie groß
die versiegelte Fläche sein muss. Normalerweise schließt
die versiegelte Fläche, nur die Gebäude/die Fläche
ein, in denen das Verbrechen geschehen ist, aber manchaml kann ein
Verbrechen in zwei Szenen verwickelt sein z.B wenn ein Mord irgendwo
passiert ist, aber die Leiche dann irgendwo anders versteckt worden
ist. All diese Dinge muß die Polizei berücksichtigen. (Nicht
jedes Verbechen hat einen Tatort - bestimmt gibt es einen Tatort für
einen Mord oder ernste Diebstähle, aber viele Verbrechen haben
keinen Tatort z.B. Computerverbrechen, die wir später diskutieren
werden.) |
| |
| Wo
versiegelt wird |
|
| Die Polizei
versiegelt den Tatort, um irgendwelche anwesende Beweise zu versichern.
Es würde zu verwirrend werden, wenn der Tatort nicht versiegelt
ist, denn je mehr Leute der Ort besuchen, desto schwerer wird es,
die wahrscheinlichen Verdächtigten/Zeugen zu identifizieren.
Wenn der Tatort versiegelt ist, dann verhindert es, daß all
die anwesenden Leute den Platz verlassen. Der Teil, der versiegelt
werden muß, ist von der Art des Verbrechens und die Umgebung
des Tatorts abhängig. Normalerweise versiegelt die Polizei eine
Fläche, die groß genug ist, die unmittelbare Fläche
des Verbrechens und die möglichen Stellen des Eingangs/Ausgangs
einzuschließen.
Außer der verschiedenen Beamten, die Teil der Untersuchung
sind, muss jeder andere Erlaubnis erhalten, um der Tatort zu besuchen.
Auf diese Weise versichert ein einfacher Ansatz die Führung
des Tatorts, besonders wenn die Medien anwesend sind. Um Verunreinigung
der Beweise zu verhindern, wird die Anzahl des Personals bei dem
Tatort zu einem Minimum gehaltet und nur ein einziger Eingang/Ausgang
wird festgelegt, den jeder benutzen muß - alle anderen Ausgänge
werden versiegelt. Ein Bordbuch wird benutzt, in dem die Leute,
die den Tatort besucht haben, eingetragen werden. Die Ankunfts-/Abreisezeiten
des Besuchers werden auch notiert, damit Veränderungen der
Beweise kein Problem in dem Gericht wird
|
| |
| Die
Zeugen und Verdächtigten |
|
| Wenn die Polizei den Tatort versiegelt,
werden alle, die anwesend sind, entfernt und aufgehalten, um eine
Körperuntersuchung zu unternehmen. Ihre Zustände, ihre Aussagen
und ihr Benehmen werden dann für späteren Gebrauch aufgeschrieben.
Wenn jemand verdächtigt wird, muß die Polizei garantieren,
dass die Person nicht zu dem Tatort zurückgeht. Obwohl es schon
ziemlich sicher ist, wenn der Ort versiegelt ist, kann die Polizei
trotzdem den Verdächtigten bei der Polizeiwache behalten. (In
verschiedenen Ländern darf die Polizei den Verdächtigten
für verschiedenen Zeitspannen zurückhalten.) Zur gleichen
Zeit müssen die Zeugen, die bei dem Tatort aufgehalten wurden,
getrennt bleiben, bis sie ihre Aussagen gegeben haben und nur dann
dürfen sie die Wache verlassen. Auf diese Weise wird verhindert
daß eine Diskussion der Zeugen stattfindet über dem was
sie sahen und somit kann die Erinnerung des Einen nicht die Erinnerung
des Anderen beeinflussen. |
|
|