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von unten :
--> Wie
die Verbrechen entdeckt werden
--> Bei
dem Tatort
--> Der
Umfang des Verbrechens
--> Wo
versiegelt wird
--> Die
Zeugen und Verdächtigten
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| Die
Entdeckung |
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Wie
die Verbrechen entdeckt werden? Die Beamten können
den Tatort in vielen verschiedenen Weisen entdecken.
Oft wird es entdeckt, wenn jemand etwas Fremdes
oder Seltsames hört oder sieht und danach
die Polizei informiert. Manchmal aber entdeckt
die Polizei auch das Verbrechen selbst, während
sie an der Streife ist. Ob es ein Polizeioffizier
ist, oder ein 911-Assistent, der die Anrufe des
Notfalls antwortet, die Einzelheiten der Situation
werden genommen und ein Offizier wird zu dem Tatort
gesendet. |
| Das Foto kommt mit freundlicher Genehmigung von
www.freefoto.com. |
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| Bei
dem Tatort |
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Wenn
die Beamten bei dem Tatort ankommen, ist immer
die Priorität des Offiziers dem Opfer (wenn
es eins gibt)beizustehen. Der Offizier muss aber
auch zur gleichen Zeit seine eigene Sicherheit
garantieren. Dann werden die höheren Untersuchungsoffiziere
über die Situation des Tatorts informiert,
und danach (wenn nötig) werden der Krankenwagen
und die Feuerwehr auch informiert. Es ist auch
sehr wichtig, dass die Zeit der Ankunft und andere
bedeutende Bemerkungen notiert werden, aber die
Polizei muß aufpassen daß sie nichts
anrühren oder bewegen, denn die Stellung
der verschiedenen Objekte könnten Beweise
sein. |
| Das Foto kommt mit freundlicher Genehmigung von
www.morguefile.com.
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| Der
Umfang |
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| Der Umfang des Verbrechens
muß von der Polizei geschätzt werden, um
zu bestimmen, wie groß die versiegelte Fläche
sein muss. Normalerweise schließt die versiegelte
Fläche, nur die Gebäude/die Fläche ein,
in denen das Verbrechen geschehen ist, aber manchaml
kann ein Verbrechen in zwei Szenen verwickelt sein z.B
wenn ein Mord irgendwo passiert ist, aber die Leiche
dann irgendwo anders versteckt worden ist. All diese
Dinge muß die Polizei berücksichtigen. (Nicht
jedes Verbechen hat einen Tatort - bestimmt gibt es
einen Tatort für einen Mord oder ernste Diebstähle,
aber viele Verbrechen haben keinen Tatort z.B. Computerverbrechen,
die wir später diskutieren werden.) |
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| Wo
versiegelt wird |
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| Die Polizei
versiegelt den Tatort, um irgendwelche anwesende Beweise
zu versichern. Es würde zu verwirrend werden, wenn
der Tatort nicht versiegelt ist, denn je mehr Leute
der Ort besuchen, desto schwerer wird es, die wahrscheinlichen
Verdächtigten/Zeugen zu identifizieren. Wenn der
Tatort versiegelt ist, dann verhindert es, daß
all die anwesenden Leute den Platz verlassen. Der Teil,
der versiegelt werden muß, ist von der Art des
Verbrechens und die Umgebung des Tatorts abhängig.
Normalerweise versiegelt die Polizei eine Fläche,
die groß genug ist, die unmittelbare Fläche
des Verbrechens und die möglichen Stellen des Eingangs/Ausgangs
einzuschließen.
Außer der verschiedenen Beamten, die Teil der
Untersuchung sind, muss jeder andere Erlaubnis erhalten,
um der Tatort zu besuchen. Auf diese Weise versichert
ein einfacher Ansatz die Führung des Tatorts,
besonders wenn die Medien anwesend sind. Um Verunreinigung
der Beweise zu verhindern, wird die Anzahl des Personals
bei dem Tatort zu einem Minimum gehaltet und nur ein
einziger Eingang/Ausgang wird festgelegt, den jeder
benutzen muß - alle anderen Ausgänge werden
versiegelt. Ein Bordbuch wird benutzt, in dem die
Leute, die den Tatort besucht haben, eingetragen werden.
Die Ankunfts-/Abreisezeiten des Besuchers werden auch
notiert, damit Veränderungen der Beweise kein
Problem in dem Gericht wird.
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| Die
Zeugen und Verdächtigten |
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Wenn die Polizei den Tatort versiegelt, werden alle,
die anwesend sind, entfernt und aufgehalten, um eine
Körperuntersuchung zu unternehmen. Ihre Zustände,
ihre Aussagen und ihr Benehmen werden dann für
späteren Gebrauch aufgeschrieben. Wenn jemand verdächtigt
wird, muß die Polizei garantieren, dass die Person
nicht zu dem Tatort zurückgeht. Obwohl es schon
ziemlich sicher ist, wenn der Ort versiegelt ist, kann
die Polizei trotzdem den Verdächtigten bei der
Polizeiwache behalten. (In verschiedenen Ländern
darf die Polizei den Verdächtigten für verschiedenen
Zeitspannen zurückhalten.) Zur gleichen Zeit müssen
die Zeugen, die bei dem Tatort aufgehalten wurden, getrennt
bleiben, bis sie ihre Aussagen gegeben haben und nur
dann dürfen sie die Wache verlassen. Auf diese
Weise wird verhindert daß eine Diskussion der
Zeugen stattfindet über dem was sie sahen und somit
kann die Erinnerung des Einen nicht die Erinnerung des
Anderen beeinflussen. |
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